BFKdo Zwettl
26.11.2017 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Verwaltung

Verwalter bildeten sich fort

Bei der Tagung der Abschnitts- und Bezirksverwalter wurden die Funktionäre über diverse Neuerungen informiert.

ÖBFV-Vizepräsident Armin Blutsch konnte am 25.11.2017 die Leiter des Verwaltungsdienstes, sowie deren Stellvertreter aus den Ebenen Abschnitt und Bezirk zur jährlichen Fortbildungsveranstaltung begrüßen und mit vollem Programm aufwarten.
Am Vormittag standen vorwiegend die Themen aus dem EDV-Bereich im Programm, die Ing. Sebastian Spanninger den Zuhörerern näher brachte:

  • ELKOS (siehe eigener Bericht)
  • Postfach feuerwehr.gv.at (siehe eigener Bericht)
  • FDISK (siehe eigener Bericht)
  • DSGVO (siehe eigener Bericht)


Weiters auf dem Programm stand die Datenübermittlung für Spenden. Johann Rudolf Schönbäck erläuterte bei der Tagung die Vorgangsweise. - siehe hierzu den eigenen Bericht.

Versicherungen


Johann Schönbäck informierte auch über die Versicherungen.
Bei der Blaulicht-Superpolizze wurde auch der Maschinenbruch für WLF-Kran und Teleskoplader als Zusatzoption aufgenommen.
Neu ist auch die Versicherung für Wasserfahrzeuge (Motorboote) für Haftpflicht, Kasko und Rechtsschutz.
Es ist gelungen, die Prämien für 2018 gleich zu halten.
Der Selbstbehalt beträgt immer 750 €, ausgenommen bei Windschutzscheibentausch (Reduktion um 150,-)

Umsatzsteuer-Rückvergütung


Dominik Kerschbaumer informierte über die Vorgangsweise, die auch schon in Brandaus beschrieben wurde. Es wird daher auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

  • Als Stichtag gilt die positive feuerwehrfachliche Abnahme durch den NÖ LFV ab dem 1.1.2017 (d.h. wenn Mängel vorhanden waren, Datum der Mängelbehebung)
  • Antragsteller ist immer die Gemeinde
  • Den Antrag im Wege des NÖ LFV einbringen samt Schlussrechnungen und qualifizierter Zahlungsnachweise
  • Bei mehreren Einzelrechnungen ist eine Übersicht beizulegen.
  • Der vorgesehene Erstattungsbetrag ist im außerordentlichen Haushalt der Gemeinde darzustellen.
  • Auszahlung erfolgt auf das Konto der Gemeinde
  • neue Förderungsanträge am besten in digitaler Form direkt an https://www.noe122.at/service/downloads-und-formulare/formulare 


Vizepräs. Armin Blutsch informierte am Nachmittag ebenfalls über diverse Themen.

5,5-Tonnen-Lenkberechtigung und Feuerwehrführerschein


Lenkberechtigung bis 5,5-Tonnen
  • Ausbildung und Prüfung kann in der eigenen Feuerwehr durchgeführt werden
  • keine Kosten für das Feuerwehrmitglied
  • keine teure C-Ausbildung nötig
  • Voraussetzung ist Mitgliedschaft bei einer FF oder BTF
  • Führerschein-Probezeit bereits beendet.
  • erforderliche Ausbildung in der Feuerwehr (Theorieteil mit 3 UE und Praxis mit 5 UE an Fahrübungen und Einschulung auf das Fahrzeug) erfolgreich abgeschlossen
  • Theoretische und praktische Prüfung in der Feuerwehr

Feuerwehrführerschein
  • Voraussetzung ist Mitgliedschaft bei einer FF (BTF allein ist nicht ausreichend)
  • Besitz der Lenkberechtigung C1 oder C
  • Zustimmung des Feuerwehrkommandanten
  • Antrag mit Kopie des zivilen Führerscheines und zwei Passfotos
  • Berechtigt zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen in Österreich und Deutschland (nicht in anderen Staaten!)
  • Berechtigt auch zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen (Zulassung als Feuerwehrfahrzeug erforderlich!!)
  • Erstausstellung auf 10 Jahre
  • Verlängerung vor Ablauf der Frist durch Arzt einzutragen aufgrund einer Untersuchung der Einsatztauglichkeit oder Atemschutztauglichkeit
  • Verlängerung in FDISK unter Untersuchungen einzutragen.
  • Gilt auch, wenn nachträglich der FS C oder C1 wegfällt.


Ausbildung


Armin Blutsch verwies auf die Ausgangslage zur Reform der Basisausbildung. Aufgrund einer Studie wurde erkannt, dass für potentielle Mitglieder der Ausbildungsbedarf als zu hoch angesehen wurde. Es erging daher der Auftrag an den Ausbildungsausschuss, die Feuerwehr zu entlasten und das Ausbildungserfordernis für das Mitglied zu reduzieren.
Die Ausbildung "NÖ Feuerwehr Basiswissen" basiert auf dem Ausrüstungsumfang eines HLF 1.
Der Abschluss dieser Stufe erfolgt als "Abschluss Truppmann" (ASMTRM)
Die "erweiterte" Truppmannausbildung wie Geräteeinschulungen, Sonderausbildungen, Ausbildungsprüfungen ist davon unberührt.
Die Ausbildung gliedert sich in die Blöcke:
A: Ausbildung in der Feuerwehr (10 AE)
B: Ausbildung auf "feuerwehrübergreifender" Ebene (18 AE)
Die Erfassung in FDISK erfolgt über die neue Kursart "Feuerwehr Basiswissen - feuerwehrübergreifend" (ist verpflichtend, da Voraussetzung für ASMTRM)
An Unterlagen stehen zur Verfügung:
  • Lernbehelf (ein Erstexemplar soll an alle FW übermittelt werden)
  • Ausbilderleitfaden (ein Erstexemplar soll an alle FW übermittelt werden)
  • ÖBFV "Heft 122" - online über http://heft122.feuerwehr.gv.at/ 

Die nächsten Schritte:
  • Fertigstellung des Ausbilderleitfadens
  • Umsetzung der neuen Basisausbildung ab Jänner 2018
  • Behandlung in der Feuerwehrkommandantenfortbildung 2017/2018 (incl. UAFKDT-Fortbildung)
  • Anpassung Modul Abschluss Truppmann (ASMTRM) - Info an Modulleiter durch NÖ LFWS
  • Anpassung Modul Grundlagen Führung (GFÜ) bis Mitte April 2018
    ab 2018 kein eigener Abschluss Grundlagen Führung (ASMGFÜ) mehr


Sonstige Themen


Armin Blutsch informierte auch über die demnächst erscheinende neue Dienstanweisung Rechnungswesen. Diese wird nach Beschlussfassung im Landesfeuerwehrrat veröffentlicht werden.
Für die Durchführung von Veranstaltungen in den Feuerwehren wurde eine umfangreiche Zusammenstellung erstellt. Diese werden die Abschnitt den Feuerwehren in geeigneter Weise zukommen lassen.
Tabakgesetz: Das FF-Haus gilt als öffentliches Gebäude, daher gilt auch da das Rauchverbot, insbesondere wenn auch Feuerwehrjugendmitglieder verkehren. Ab Mai 2018 gilt bei Veranstaltungen auch in Zelten Rauchverbot.
Hepatitis-Impfungen (A+B): Grundsätzlich hätte die AUVA den Impfstoff in die Bezirke zu liefern, um zumindest die "kämpfende Truppe" impfen zu können. Auch Auffrischungsimpfungen sind inkludiert. Eine allfällige Titerbestimmung müsste das Mitglied selbst tragen.
Die Länder sind in Kategorien eingeteilt, Österreich gehört in die Kategorie C und wird daher nicht bevorzugt mit Impfstoff beliefert. Derzeit ist daher einfach kein oder zu wenig Impfstoff vorhanden, um diesen tatsächlich ausliefern zu können.
Wie der genau Ablauf aussieht, ist noch nicht bekannt. Jedenfalls dauert es noch, bis es soweit ist.
2018 entfällt der Bewerb um das FJLA in Gold im Mai, evtl. wird er im Herbst nachgetragen.