Eines der zentralen Themen bei den Fortbildungen der EDV-Sachbearbeiter und Leiter des Verwaltungsdienstes auf Ebene AFKDO/BFKDO am 24. und 25.11.2017 in der NÖ LFWS durch Ing. Sebastian Spanninger waren die neuen Vorschriften bezüglich Datenschutz.Die Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in Kraft und wird mit 25.5.2018 europaweit gültig, ohne dass es weiterer nationaler Umsetzungsmaßnahmen bedürfte.Es entfallen künftig Meldungen an das Datenverarbeitungsregister (DVR) bzw. gibt es dieses nicht mehr.Stattdessen müssen zukünftig durch jeden Verarbeiter die eigenen Datenanwendungen selbst verwaltet/dokumentiert werden. Jeder, der Daten verarbeitet, muss ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" führen. Ebenso sind unter Umständen "Datenschutz-Folgeabschätzungen" durchzuführen.Wie auch bisher gibt es das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) innerhalb eines Monats.Viele der Verpflichtungen gab es auch jetzt schon im Datenschutzgesetz 2000. Was sich aber drastisch verändert hat, sind die Strafdrohungen bei Verletzungen der Verpflichtungen (siehe Foto) bis zu 20 Mill € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Datenschutzbehörde unter https://www.dsb.gv.at/datenschutz-grundverordnung.