BFKdo Zwettl
22.02.2020 | Franz Bretterbauer | Berichte

Chargenfortbildung UA Stift Zwettl

Das Thema Zusammenarbeit bei der Brandursachenermittlung zwischen Polizei und Feuerwehr war Thema der Chargenfortbildung im Unterabschnitt Stift Zwettl

HBI Franz Thaler konnte die Chargen (28 Feuerwehrmitglieder) aus dem Unterabschnitt zur Chargenschulung am 21.2.2020 im FF-Haus Stift Zwettl begrüßen. Auf Initiative von BI Philip Gruber konnte einer der Zwettler Bezirksbrandermittler, nämlich Gruppeninspektor Markus Lassl für den Vortrag gewonnen werden.
GI Lassl informierte über die Arbeit der Bezirksbrandermittler sowie des Landeskriminalamtes, die sich auch von Sachverständigen der NÖ Brandverhütung oder des Bundeskriminalamtes unterstützen lassen können.
Die Feuerwehrmitglieder sollten unter anderem für die Dokumentation und das Mitteilen aller Wahrnehmungen am Brandort sensibilisiert werden, ebenso sollte bei Einsätzen die Zerstörung von Spuren, die auf den Brandentstehungsort hindeuten können, verhindert werden.
Im Rahmen der Feuerpolizei ist die Feuerwehr nach dem § 3 des NÖ Feuerwehrgesetzes neben der Brandverhütung, dem vorbeugenden Brandschutz und der Brandbekämpfung auch für die Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und für die Mitwirkung bei der Erhebung über die Brandursache verpflichtet.
Wie aus dem sehr interessanten Vortrag zu entnehmen war, kann dabei die Feuerwehr die Arbeit der Brandermittler insbesondere durch genaue Dokumentation unterstützen:

  • Bekanntgabe der Zustände von Türen, Fenstern (Schließverhältnisse) beim Eintreffen
  • Bekanntgabe der Zustände von Schaltern, Sicherungen beim Eintreffen (evtl. Fotos)
  • wenn Stromabschaltung erforderlich: nur FI betätigen, Sicherungen unverändert lassen.
  • Veränderungen von Schaltern (z. B. E-Herd), Ventilen etc. dokumentieren
  • Beschreibung von Brandverlauf, Brandintensität, Rauch und Flammen in Ausmaß, Farbe und Zeitverlauf (Fotos!)
  • Beobachtung und Meldung von verdächtigen Personen und Fahrzeugen während der Anfahrt, bei den Lösch- und Aufräumungsarbeiten
  • Erhaltung von Spuren (umgeworfene Möbel, Leichenfundorte etc.)
  • Dokumentation von Verletzungen der Opfer im Zuge der Bergung
  • Vermeidung aller nicht unbedingt notwendiger Veränderungen
  • Dokumentation von notwendigen Veränderungen (z. B. durch Fotos)
  • Keine Abbrucharbeiten ohne Rücksprache
  • Möbel und Inventar nur ausräumen, wenn unbedingt erforderlich
  • Brandschutt erst nach polizeilicher Ermittlung entfernen
  • Möglichst wenig Personen (auch FF-Mitglieder) Zugang gewähren
  • Führen des Einsatztagebuches incl. Dokumentation von Veränderungen (Fotos)
  • Zeitnahe Erfassung des Einsatzes in FDISK
  • Keine Auskünfte an Medien über die vermutete Brandursache
  • bei vermuteter Brandstiftung keine Auskünfte durch FF-Mitglieder!