Viele interessante Themen wurden den knapp 150 Leitern und Leiterinnen des Verwaltungsdienstes sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern in den Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommanden geboten.VRV 2015Nach der Begrüßung durch den LBDSTV Vizepräsident des ÖBFV Armin Blutsch referierte BR Hans Rudi Schönbäck über die Bewertung von Feuerwehreinrichtungen durch die Gemeinden nach der Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), die für die Gemeinden spätestens ab dem Finanzjahr 2020 verpflichtend ist. Wenn diese Verordnung auch in erster Linie die Gemeinden betrifft, kann es doch sehr wohl zu Fragen kommen, die auch die Feuerwehren betreffen.Die Feuerwehren selbst haben nach wie vor nur eine kameralistische Einnahmen-Überschussrechnung zu führen und brauchen ihre Aktive und Passiva nicht zu bewerten.Unterlage hierzu: 2018 Bewertung Feuerwehreinrichtungen NO? LFV.PDF (Anmeldung mit FDISK-Login erforderlich)Neue DienstanweisungenArmin Blutsch informierte anschließend über die in letzter Zeit neu gefassten Dienstanweisungen