BFKdo Zwettl
16.05.2018 | unbekannt | Mitteilungen Verwaltung

Rauchverbot auch im Festzelt

Nach dem „Nichtraucherschutzgesetz“ (TNSRG) ist auch das Rauchen in Festzelten gesetzlich verboten.

Aus aktuellem Anlass weist das BFKDO Zwettl darauf hin, dass mit 01. Mai 2018 die Novelle zum „Nichtraucherschutzgesetz“ (TNSRG)  in Kraft getreten ist.
Mit sofortiger Wirkung ist auch das Rauchen in Festzelten gesetzlich verboten.  Wir ersuchen, dies zu beachten und dementsprechend keine Aschenbecher aufzustellen bzw. auch entsprechende Hinweisschilder anzubringen.
Gesetzlich auch nicht erlaubt ist es, eigene Raucherzelte aufzustellen – auch diese fallen unter die Bestimmungen des §12 TRNSRG.

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