Die Feuerwehrfunktionäre sind nach diesem Abschluss des Moduls in der Lage, den gemäß NÖ Feuerwehrgesetz geforderten Aufgaben bei der kommissionellen feuerpolizeilichen Beschau nachkommen zu können.Als Kommissionsmitglied für die feuerpolizeiliche Beschau kann er durch den jeweiligen Rauchfangkehrermeister für diverse Gebäude, Wohnhausanlagen, mittelständige Gewerbebetriebe und Landwirtschaften als Sachverständiger angefordert werden.Den Teilnehmern dieses Moduls wurden alle notwendigen Informationen zur rechtlichen Stellung als Kommissionsmitglied näher gebracht. Anhand von Fallbeispielen wurde den Teilnehmenden die Wichtigkeit der feuerpolizeilichen Beschau vor Augen geführt. Im Zuge einer praktischen Beschau von mehreren großen und kleinen Betrieben konnten die Modulteilnehmer die gewonnenen Kenntnisse anwenden und vertiefen.Themenbereiche: