BFKdo Zwettl
12.11.2016 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Verwaltung Atemschutz FMD

Verwalter auf Fortbildung

Die Bezirks- und Abschnittsverwalter wurden am 12.11.2016 aus erster Hand über aktuelle Themen informiert.

Eine Woche nach den Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten wurden am 12.11.2016 die Leiter des Verwaltungsdienstes aus den Abschnitten und Bezirken in der NÖ LFWS informiert.
ÖBFV-VPRÄS Armin Blutsch begrüßte die etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und informierte über bereits beschlossene oder geplante Änderungen wie:

  • Der Landesführungsstab (LFÜST) wurde neu aufgestellt und mit 4 Stäben (aus jedem Viertel) besetzt, sodass künftig bei längeren Ereignissen auch eine entsprechende Ablöse möglich ist.

  • Sonderdieste:
    Der Sprengdienst und Strahlenschutzdienst wird künftig auf eine Viertelsgliederung umgestellt (ähnlich wie Tauchdienst). Der Personalstand wird dabei auf ca. 200 (ca. 50 pro Landesviertel) reduziert.

  • In einer neuen Dienstanweisung werden die Kuppel-Cups etc. geregelt und diverse Einschränkungen festgelegt werden (Adjustierung, Preise...)

  • Die Grundausbildung in der Feuerwehr, die bisher fast 100 Stunden in Anspruch nimmt wird vom Ausbildungsausschuss überarbeitet und soll im 1. Quartal 2017 präsentiert werden. Als Kernpunkt ist eine Reduktion auf etwa 40 bis 45 Stunden angedacht.
    Gleichzeitig wird künftig statt des 16-stündigen Erste Hilfe-Kurses der 6-stündige EH-Kurs (wie beim Führerschein) ausreichen. Diese Änderung soll auch bei allen Ausbildungsprüfungen etc. gelten.

  • Für die Ausbildung wird unter Federführung des ÖBFV eine Website "StandardEinsatzMaßnahmen" (SEM) geschaffen. 
    Ausgehend von den 10 Standard-Einsatzmaßnahmen Brandverdacht, Flurbrand, PKW-Brand im Freien, LKW-Brand, PKW-Brand, Zimmerbrand, Wohnhausbrand, Brandmelderalarm (TUS-Alarm), VU mit Menschenrettung und Chemieunfall werden darin die benötigten Personen (Rollen) sowie die notwendigen Maßnahmen beschrieben, die interaktiv detailliert aufgerufen werden können (gegliedert nach Vorbereitung, Ausführen, Beenden, Weitere Infos).

    Links zur Wissensdatenbank des ÖBFV oder zum neuen Heft 122 "Der Feuerwehreinsatz" stehen dann zur Verfügung und können online bzw. als Download als Schulungsunterlage genutzt werden. Darin wurden die bisherigen Ausbildungshefte 2, 12 und 18 als Einheit zusammengefasst. Gedruckte Versionen wird es allerdings nicht mehr geben, weil damit auf notwendige Aktualisierungen nur schleppend reagiert werden kann.

  • Einige Dienstanweisungen werden demnächst auch angepasst werden, wie 6.1.2 (Unfälle im Feuerwehrdienst), 1.6.2 (Feuewehrpeers), 5.3.1 (KHD - Nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen kann auch ein 5. KHD-Zug gebildet werden), 5.7.3 (Bewerter und Prüfer), 2.6.2 (Übergangsfrist für Dienstbekleidung grün endet nun nach 20 Jahren mit 31.12.2020)

  • Die Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung erfordert auch Änderungen in der NÖ Feuerwehrordnung. Ebenso sollen die im letzten Jahr aufgetauchten Unklarheiten etc. geregelt werden.

  • Das NÖ Feuerwehrgesetz muss (Anpassungen im Bereich Rauchfangkehrer) ebenfalls geändert werden. Vorschläge für allfällige Änderungen im Feuerwehrbereich können noch bis 20.11.2016 an Martin Boyer übermittelt werden.

  • Ab 2017 wird eine neue Tarifordnung gelten. Auch die Bereitstellung und Benützung von Feuerwehrgeräten und -einrichtung soll geregelt werden. Der Stundensatz pro Person wird beispielsweise auf 24 € angehoben.


BR Johann Rudolf Schönbäck informierte die Verwalter(innen) über die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit ab 2017, über die neue Festregelung, über Versicherungen und über die Gebarungsprüfungen bei den Feuerwehren (die in einer Dienstanweisung geregelt werden und analog auch für die Abschnitte und Bezirke gelten).
Spendenabsetzbarkeit ab 2017
Die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung des BM für Finanzen regelt für Spenden, die Privatpersonen an Freiwillige Feuerwehren und den LFV ab dem 1.1.2017 leisten, die Pflicht der Spendenempfänger, diese an das Finanzamt über Finanzonline zu melden. Damit soll künftig eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht werden.
Welche Spenden und welche Daten sind zu melden?
  • nur Spenden von Privatpersonen, wenn der Spendern Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum angibt und die Spenderdatenübermittlung nicht ausdrücklich untersagt.
  • Zu melden sind: Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Spenders und die Spendensumme des jeweiligen Kalenderjahres
  • Diese sind über FinanzOnline mit Datenübermittlung zu melden - Ein Datenzugang wird vom BFM an die Feuerwehren übersendet - konkretes Procedere ist noch nicht bekannt.
  • Die Meldung sollte im ersten Quartal des Folgejahres erfolgen, weil dann mit der Ausstellung der Steuerbescheide begonnen wird.
  • Der Spender kann (auch über FinanzOnline) die gemeldeten Spenden einsehen und gegebenfalls bei der Feuerwehr die Meldung urgieren.

Für Spender, die ihre Spenden steuerlich absetzen möchten, ist es daher ab 1.1.2017 notwendig, auch das Geburtsdatum zu erheben. An einer Lösung für Spenden per Überweisung (Spendenerlagschein, auf dem Vor- und Zuname mit Geburtsdatum bekannt gegeben werden kann) wird gearbeitet.

Festregelung neu
  • Für Feuerwehrveranstaltungen gilt ab 2016 die neue Regelung, nach der 72 Stunden effektive Veranstaltungsdauer pro Kalenderjahr für Veranstaltungen mit Einnahmenerzielungsabsicht die Steuerfreiheit genießen.
  • Nicht eingerechnet werden (wie bisher): dem Dienstbetrieb dienend untergeordnet
    und ohne wirtschaftliche Bedeutung (bis 2900 € Umsatz, z.B. Wurstsemmelverkauf bei Sitzung).
  • Berechnung der 72 Stunden erfolgt nach der tatsächlichen Dauer (Einlass des ersten Gastes bis zum Sperren der letzten Verkaufsstelle). Nicht die Dauer des Spielens der Musik ist Ausschlag gebend. Vor- und Nachbereitung sowie Pausen zählen nicht.
  • Bei der Anmeldung (Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde) ist gem. § 5 Z 5 Veranstaltungsgesetz die Dauer anzugeben. Diese Angabe ist nur eine widerlegbare Vermutung für die Steuer (längere oder kürzere Öffnungszeiten können durch Zeugen oder glaubwürdige Eigendokumentation nachgewiesen werden).
  • In die 72 Stunden wird eingerechnet
    • jede Veranstaltung der Feuerwehr mit Einnahmenerzielungsabsicht wie Ball, Fest, Punschstand u. Ähnliches.
    • jede Veranstaltung eines untergeordneten Teilbereiches der FW (z. B. Jugend, Zug, Bewerbsgruppe)


Versicherungen im Feuerwehrdienst
Je nachdem, ob Personen, Kfz oder andere Sachwerte durch Unfälle zu Schaden kamen, bestehen unterschiedliche Regelungen
  • Personen (Unfälle bei beauftragten Tätigkeiten):
    Sowohl über die AUVA (ärztliche Betreuung, Heilbehandlung, Krankenhaus, Rehab, Unfallrente ab 20 % Erwerbsmind.)
    als auch über den NÖLFV (Taggeld aus dem Unterstützungsfonds, Invaliditätsentschädigungen aus der Kollektivunfallversicherung, Taggeld u. Inval.-Entsch. aus dem Anschlussmodell zur Unfallversicherung) können Schäden abgegolten werden.
  • Kfz
    • Fremdschäden werden über die Haftpflichtversicherung nach entsprechender Schadensmeldung abgegolten
    • Eigenschäden an FW-Fahrzeugen und Privatfahrzeugen, die nicht durch eine Kaskoversicherung gedeckt sind können in bestimmten Fällen zu einem Reparaturkostenzuschuss führen (nur für bestimmte Fahrten und für bestimmte Funktionäre)
  • Sachwerte:
    nur bei schuldhaftem Verhalten kann nach entsprechender Schadensmeldung bei der entsprechenden Versicherung (z. B. über Gemeinde oder selbst von der FW abgeschlossene Vesicherung) Ersatz geleistet werden.

  • Anträge und Schadensmeldungen umgehend (z. B. AUVA und NÖLFV innerhalb von 5 Tagen)
  • In jedem Unfallfall ist eine gute Fotodokumentation sehr hilfreich

  • Weitere Infos auf der HP des NÖ LFV unter https://www.noe122.at/dienstanweisungen/6-1-2-maßnahmen-nach-unfällen-2016-v3.pdf


Atemschutzuntersuchung neu
OBR Rudolf Katzengruber referierte abschließend über das "heiße" Thema, das schon jahrelang auch in unserem Bezirk nach einer Lösung rief. In einer neuen Dienstanweisung (1.5.3) soll dieses nun ab 1.1.2017 geregelt werden. Die Feuerwehrärzte und Sachbearbeiter für feuerwehrmed. Dienst wurden am 12.11.2016 zeitgleich ebenfalls darüber informiert.
Neben einem jährlichen Leistungstest (den der FMD oder andere Personen abnehmen können) sind je nach Alter weitere Schritte vorgesehen - siehe Grafik (Foto aus dem Vortrag v. LFARZT Dr. Michael Gottsauner-Wolf)
Für den jährlichen Leistungstest kann aus 3 Arten gewählt werden:
Fahrrad:
  • ohne EKG
  • ohne Blutdruckmessung
  • 175 Watt über 6 Minuten bei 60 U/min
  • Aufsicht von FMD

Cooper Test:
  • 12 Minuten Laufen
  • alters- und geschlechtsabhängiges Leistungsziel:
    • männlich:
      • 15-16 Jahre: 2300 m
      • 17-20 Jahre: 2500 m
      • 20-29 Jahre: 2200 m
      • 30-39 Jahre: 1900 m
      • 40-49 Jahre: 1700 m
      • 50-65 Jahre: 1600 m
    • weiblich:
      • 15-16 Jahre: 1700 m
      • 17-20 Jahre: 1800 m
      • 20-29 Jahre: 1800 m
      • 30-39 Jahre: 1700 m
      • 40-49 Jahre: 1500 m
      • 50-65 Jahre: 1400 m

Finnen-Test:
  • 5 Stationen
  • insgesamt 14,5 Minuten
    verbleibende Zeit bei einer Station dient zum Ausrasten vor der nächsten Station
  • vollständige Einsatzbekleidung
  • mit Pressluftatmer
  • unabhängig von Alter und Geschlecht

  • Station 1: Gehen mit und ohne Kanistern
    • eine Wegstrecke von 100 m
    • direkt anschließend weitere 100 m mit 2 Kanister zu je 16,6 kg (z. B. Schaummittelkanister)
    • Zeitlimit 4 Minuten

  • Station 2: Stiegen steigen
    • 90 Stufen hinauf
    • 90 Stufen hinunter
    • Höhenunterschied von 20 Meter
    • Stufenhöhe 18 bis 22 cm
    • Zeitlimit 3,5 Minuten

  • Station 3: Bewegen eines liegenden LKW-Reifens mittels Hämmern
    • betonierte ebene Fläche
    • Distanz über 3 m
    • Hammer 6 kg
    • Reifen (47 kg, Höhe 25 cm, Durchmesser 1 m)
    • Zeitlimit 2 Minuten

  • Station 4: Unerkriechen - Übersteigen von Hindernissen
    • Länge der Bahn 8 m
    • 3 Hindernisse
    • Hindernishöhe 60 cm (z. B. gerollter Schlauch  + Verkehrsleitkegel und darüber eine Latte)
    • Abstand der Hindernisse 2 m
    • Breite der Hindernisbahn 2 m
    • 2 Wendebojen (jeweils 2 m vor dem ersten Hindernis auf jeder Seite
    • Duchlaufen von 3 Runden
    • Zeitlimit 3 Minuten

  • Station 5: C-Druckschlauch einfach rollen
    • Rollen von einem C52-Druckschlauch (15 m)
    • Während des Rollens darf sich das andere Ende nicht von der Stelle bewegen (man bewegt sich auf Schlauchende zu)
    • Zeitlimit 2 Minuten


Medizinischer Fragebogen
Je nach Alter ist im Abstand zwischen 1 bis 5 Jahren (siehe Grafik) ein Fragebogen auszufüllen
1. Stufe:
  • Diabetes Mellitus
  • art. Hypertonie (RR>140/90 mmHG)
  • Untergewicht (BMI < 18,5)
  • KHK, Klappenerkrankung, Rhythmusstörungen)

2. Stufe
  • < 40 Jahre: falls kein Ausschluss zum FARZT
  • > 40 Jahre: alle 10 Jahre Risikoscore: <=3% --> FARZT
  • > 40 Jahre: alle 10 Jahre Risikoscore: >3% --> weitere Untersuchungen

Weitere Ausschlussgründe für ASTG
  • Atemwegserkrankungen (FCV < 40%)
  • Epilepsie und andere neurologische und psychische Erkrankungen
  • (un)korrigierter Fern (>0,5) - und lesen des Manometers
  • Ohren (Flüstern 6 m)
  • Orthopädie (deutl. Bewegungseinschränkung)
  • Alkohol-Drogenabhängigkeit
  • Schwangerschaft


Vorsorgeuntersuchung
Bei Mitgliedern über dem 18. Lebensjahr ist eine normale (von den Krankenkassen bezahlte) Vorsorgeuntersuchung zu machen.
  • Körperliche (klinische) Untersuchung
  • Blut- und Harnuntersuchung
  • Hör- und Sehtest
  • Zahnfleischerkrankung
  • Gynäkologische Untersuchung
  • ab dem 50. Lebensjahr: alle 10 Jahre eine Coloskopie (Darmspiegelung) zur Darmkrebsvorsorge, Stuhluntersuchung (Test auf okkultes Blut)


Risikoberechnung
  • alle 10 Jahre
  • z. B. über Website: AGLA.ch oder HeartScore.org


Facharzt-Untersuchung
Bei Risikoscore über 3 weitere Abklärung beim Facharzt:
  • Alle Untersuchungen, die zur Tauglichkeitsbestätigung notwendig sind, müssen vom Feuerwehrmitglied beim Facharzt eingeholt werden
    • Ergometrie
    • Lungenfunktionstest
    • HNO
    • Augen
    • Othopädie
    • etc.

Der (Feuerwehr-)Arzt bestätigt dann aufgrund der Fragebögen und Untersuchungsergebnisse die Tauglichkeit (Formulare kommen in der Dienstanweisung)

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