BFKdo Zwettl
21.01.2014 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Fahrzeug u. Geräte

Euro-VI-Abgasnorm betrifft alte Feuerwehrfahrzuge nicht

Keine Nachrüstpflicht für alte Fahrzeuge

Der Österreichische Städtebund informierte in einer Aussendung über eine Pressemitteilung des deutschen Europaabgeordneten Groote, Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Darin wird darauf Bezug genommen, dass Freiwillige Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der neuen Abgasnorm EURO VI nicht verpflichtet sind, ihre (Alt-)Fahrzeuge auf diese EURO-Abgasnorm aufzurüsten. Bei der seit geraumer Zeit durch verschiedene Internetforen geisternden Meldung handle es sich um eine klassische Falschmeldung.
Die Abgasnorm EURO VI gilt nur für neue Fahrzeuge und Fahrzeugtypen. Die Europäische Union gibt keine Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen auf EURO VI vor. 
Diese Rechtsansicht gilt natürlich auch für die österreichischen Feuerwehren.

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