BFKdo Zwettl
20.10.2013 | Franz Bretterbauer | Berichte Fahrzeug u. Geräte Verwaltung Mitteilungen

Verwalter drückten die Schulbank

Die Abschnitts- und Bezirksverwalter erfuhren Neues aus erster Hand

Folgende Themen standen auf der Tagesordnung der Fortbildung für Leiter des Verwaltungsdienstes im Bezirks- bzw. Abschnittsfeuerwehrkommando, die am 19.10.2013 in der NÖ Landesfeuerwehrschule unter der Leitung von LBDSTV und ÖBFV-Vizepräsident Armin Blutsch stattfand:


  • Finanzierung des Feuerwehrwesens
  • Berechnung von Kennzahlen
  • FDISK
  • Ergebnisse der Arbeitsgruppe Blackout
  • Druckzumischsysteme und Einsatz von Löschmitteln
  • Aktuelles

Finanzierung des Feuerwehrwesens


Vizepräsident Blutsch erläuterte die Grundlagen für die Finanzierung des Feuerwehrwesens und den damit verbundenen engen Budgetrahmen des NÖ LFV, weshalb es nur schwer möglich sei, auf so manche Förderungswünsche zu reagieren.
Die Finanzen des Feuerwehrwesens stehen auf zwei Säulen
  • Feuerschutzsteuer: das sind 4 + 4 % der Feuerversicherungsprämie, der in Österreich abgeschlossenen Feuerversicherungen
    Diese betruf 2012: 27,342 Mill. €, davon für NÖ 19,469% = 11,164 Mill.

  • Katastrophenfonds, der mit Anteilen aus Ertragsteuern wie Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer befüllt wird
    davon bekommen die Feuerwehren in Österreich 8,89% (2012: 30,806 Mill., dav. NÖ 19,244% = 5,928 Mill. €

  • Bis 2011 wurden diese Einnahmen der Feuerwehr in Österreich auf 93 Mill. aufgestockt, 2012 fehlte diese Aufstockung, sodass nur 88,148 Mill. € zur Verfügung standen. Im Zuge der Hochwassereinsätze 2013 konnte die Politik wieder von der Notwendigkeit überzeugt und eine Aufstockung auf 95 Mill. € erreicht werden.

Blutsch betonte jedoch, dass trotzdem im Vergleich mit der Inflation seit 1995 ein Realverlust von 38% eingetreten sei.
Aus den für 2013 prognostizierten Einnahmen für NÖ aus der Feuerschutzsteuer von 11,8 Mill. € verbraucht ca. 33,9% die NÖ LFWS, 26,7% werden für Förderungen verwendet, der Rest dient für sonstige Aufgaben und die Finanzierung des NÖ LFV.
Die Insgesamt für Förderungen zur Verfügung stehenden Geldmittel betragen 2013 ca.
  • 3,147 Mill. € aus der Feuerschutzsteuer
  • 6,709 Mill. € aus dem Katastrophenfonds
  • 0,600 Mill. € aus der Aufstockung
  • sodass insgesamt 10,456 Mill. € zur Verfügung stehen

Demgegenüber steht der durchschnittlich zu erwartende Finanzbedarf, der entsprechend der Anzahl an Fahrzeugen und Geräten lt. Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV), der Laufzeit der Geräte und Fahrzeuge und den Förderungssätzen beträgt 
  • etwa 7,833 Mill. € für die Fahrzeuge und Geräte lt. FAV beträgt.
  • etwa 1,079 Mill. € für überregionale FAV-Fahrzeuge wie Hubrettungsgeräte, HLF 4, WLF, ELF, Schadstofffahrzeuge
  • etwa 1,000 Mill. € kostet die  Mill. €
  • sodass insgesamt etwa 9,912 Mill. € pro Jahr benötigt werden.


 Kennzahlen im Feuerwehrwesen


Vizepräs. Blutsch regte auch an, sich mit einigen Kennzahlen aus den Statistiken näher zu beschäftigen und erläuterte dies anhand "seines" Bezirkes Amstetten.
Aus FDISK ist die Altersverteilung der Mitglieder in verschiedenen Stufen auswertbar. Daraus ist z. B. für den Bezirk Zwettl ablesbar:
  •  2% bis 15 Jahre (Feuerwehrjugend)
  •  4% bis 18 Jahre
  • 12% bis 25 Jahre
  • 26% bis 40 Jahre
  • 40% bis 65 Jahre
  • 16% über 65 Jahre (Reservisten)

Interessant ist der Vergleich der aktiven Mitglieder zwischen den Altersgruppen 15-40 Jahre zu 40-65 Jahre (jeweils 25 Jahre):
  • 51% der aktiven Mitglieder sind im Bezirk Zwettl zwischen 15 und 40 Jahre
  • 49% sind zwischen 40 und 65 Jahre

Anteil Finanzierung zwischen Gemeinde und Feuerwehr
Interessante (eher erschreckende) Aufschlüsse ergibt auch die Auswertung der durchgeführten Erhebung der Geschäftsführungsbeiträge der Gemeinde. Die Gemeinden deckten dabei nur ca. 90% der Kosten für den laufenden Betrieb ab. Etwa 2/3 der erhobenen Feuerwehren zahlen schon selbst aus Festen, Sammelergebnissen etc. zu den laufenden Kosten dazu, nicht nur zu den Anschaffungen.
Die Zahlen der Statistik lassen keine Trennung der Ausgaben in Anschaffungen und laufende Kosten zu. Aber wie es scheint, liegt der Bezirk Zwettl hier noch schlechter: Laut Statistik 2012 betrugen die 
  • Ausgaben der Feuerwehren im Bezirk 1.826.650 €, das sind 70,8%
  • die Ausgaben der Gemeinde bzw. Betrieb 753.510 €

"Wenn ihr mit der Gemeinde über Investitionen verhandeln müsst, dann erkundigt euch vorher, was erhält z. B. die Musik oder der Fußballverein an jährlicher Unterstützung," regte Blutsch an.

FDISK


Zum Thema FDISK (BR Sonnberger und VR Faux) wird auf die Ausführungen im Bericht über die EDV-Fortbildung verwiesen: http://bfk.zwettl.at/sachgebiete/edv/fdisk/edv-fortbildung-2013/ 

Blackout


In letzter Zeit werden vermehrt Überlegungen angestellt, um für länger dauernde Stromausfälle vorzusorgen, z.B. 

Auch der NÖ Zivilschutzverband hat einen Saftey-Ratgeber zu diesem Thema herausgebracht, der unter der Adresse http://www.noezsv.at/noe/media/0_Dokumente/Safety_Ratgeber_blackout.pdf heruntergeladen werden kann.
So berichtete LFR Ing. Feischl von der "Arbeitsgruppe Blackout" zur Lage der öster. Feuerwehren bei einem großflächigen längerdauernden Stromausfall.
Prioritäten in der Maßnahmenplanung:
  1. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Stromversorgung
  2. Sicherstellung der Treibstoffversorgung
  3. Sicherstellung der Kommunikation für BOS (Digitalfunk)
  4. Präsenz zeigen
  5. die 4 lebenswichtigen Bereiche bedienen
    1. Trinkwasser
    2. Lebensmittel
    3. Gesundheit
    4. Sicherheit und Ordnung

Auswirkungen auf die Feuerwehr:
  • Beeinträchtigung Leitstellentechnkik: Notrufannahme, Disponierung
  • Kommunikation: Telefonie, Alarmierung, Funk (Alarmierungs- und Funknetz sind entscheidende Führungsmittel)
  • Treibstoffversorgung für Eigenbedarf und Unterstützung der BOS
  • Eingeschlossene Personen in Aufzügen
  • Personen in U-Bahnen und Zügen
  • Notstromversorgung von wichtigen Einrichtungen
  • Information der Bevölkerung durch Präsenz in der Fläche

Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt eine Richtlinie oder Checkliste für die Feuerwehren zu erstellen, die im 1. Quartal 2014 erscheinen soll. 

Löschtechnik


Vizepräs. Blutsch informierte über Löschtechnik und Auswahlkriterien für Niederdruck- bzw. Hochdruckpumpen.
Wie er durch Einsatzfotos beweisen konnte, wird bei Außenangriffen das Löschmittel Wasser nicht immer so aufgebracht, dass es auch löschwirksam ist (Stichwort: "Dächer waschen"). Es wäre dazu notwendig, die Dachhaut zu öffnen, schließlich sollen Dächer ja wasserdicht sein (und sind es meistens auch).
Die Gründe dafür sieht Blutsch in den Übungen. Eine realistische Darstellung ohne Brand ist oft nicht möglich. Viele Strahlrohrführer spritzen unaufhaltsam in die vorgegebene Richtung, ein "Wasser halt" kennen die Wenigsten. Das käme laut Blutsch vom FLA Bronze und Sil.
Blutsch: "Wir müssen den Strahlrohrführern beibringen, nur dann Löschmittel aufzubringen, wenn es im Ziel auch wirksam ist."
Auch für den Schaumeinsatz konnte er mit ähnlichen Fotos aufwarten, Hier gilt daher das Gleiche. So müsste nicht jeder brennende PKW mit Schaum gelöscht werden.
Neue Wege einschlagen
  • Hohlstrahlrohre und Schaumdruckzumischsysteme dürfen keine Fremdworte mehr sein.
  • Dynamische Strahlrohrführung

Wir verbinden mit Hochdruck
  • Schnellangriff (Rückzugssicherheit, wartungsfreier Schlauch, Wartungseffizienz) - gibt es auch bei ND
  • Löscheffizienz - mit Hohlstrahlrohr auch bei ND
  • einfach für Rohrführer
  • hohe Drücke über weite Wege - Ist das erforderlich?

Schnellangriff:
  • hat nichts mit Hochdruck zu tun
  • formbeständiger Schlauch
  • Kann bei DZM-Systemen auch eingesetzt werden - Hohlstrahlrohr


 Die Löscheffizienz
  • Hochdruck: durch den Wassernebel
  • Hohlstrahlrohr: kleine Tröpfchen - größere Wurfweiten
  • Druckzumischsysteme (DZM):  0,1 bis 0,3% Schaummittelzugabe

Einfach für Rohrführer:
  • Hier gibt es ein klares JA für den Hochdruck
  • Hohlstrahlrohre richtig eingesetzt, bedeutet viel mehr Ausbildung für die gesamte Mannschaft

 Hohe Drücke über weite Wege:
  • Was ist ein weiter Weg?
  • Reibungsverluste: nehmen bei dünnerem Schlauchquerschnitt zu
  • Hochdruckverlängerung: eher kompliziert, wenn nicht geübt

Es bietet sich an, bei Neuanschaffungen über Druckzumischsysteme nachzudenken, der Mehrpreis läge laut Blutsch etwas über 4.000 €. 

Aktuelles


Zum Abschluss referierte Vizepräs. Blutsch noch über aktuelle Änderungen. Einige der Änderungen bedürfen noch der Beschlussfassung der Landesregierung, sind aber beschlüssfähig vorbereitet.
DA 1.5.17 - Verdienstmdaille
Statt dem bisherigen Kontingent von 0,3% des Mitgliederstandes für den Bezirk kann nun jeder Abschnittsfeuerwehrkommandant und der BFKDT bis zu 0,15% des Mitgliederstandes vorschlagen.

DA 1.5.6 - Verdienstzeichen
Die zuständige Feuerwehr ist über den Antrag zu infomieren

DA 1.10.3 - Feuerwehrfahnen
Die DA wurde aufgehoben

DA 1.5.3 - Dienstkleidung und Dienstgrade
Tragerlaubnis für Auszeichnungen des Police-Safety-Awards

DA 1.5.18 - Funktionsvoraussetzungen
Modulvoraussetzungen bei ASB und BSB Feuerwehrgeschichte geändert


Überarbeitung der Baurichtlinien HLF 1 -3 und VRF
Beim HLF 1 gibt es künftig 2 Varianten:
  • HLF 1 
    • ohne Löschwasser, 
    • max 5,5 t, 
    • Förderung geringer
  • HLF 1-W 
    • mit Löschwassertank 300-800 l, 
    • 5,5-7,5 t

Änderungen HLF 1/HLF 1-W
  • Fahrzeugfunkgerät nicht zwingend erforderlich
  • mind. 6 Sitzplätze (Staffelbesatzung)
  • Meldermappe statt Meldertasche
  • Mehrzweckleiter möglich, wenn eine 2-teilige Schiebeleiter auf einem anderen Fahrzeug vorhanden
  • Feuerwehrauffanggurtset (Basis1)
  • Handschuhe für den technischen Einsatz gem. Festlegung NÖ LFV
  • Stromerzeuger tragbar max 14 kVA (statt bisher 5 KkV)
  • Mehrzweckstrahlrohr oder Hohlstrahlrohr C

 Änderungen HLF 2
  • Löschwassertank 800 - 2.000 l
  • Höchstzul. Gesamtmasse bis 16.000 kg
  • mind. 6 Sitzplätze (Staffelbesatzung)
  • Seitliche Rollcontainerentnahme möglich
  • Meldermappe statt Meldertasche
  • Feuerwehrauffanggurtset (2 x Basis1 und 1 x Basis 2) 
  • Handschuhe für den technischen Einsatz gem. Festlegung NÖ LFV
  • Anschlagmittel ergänzt (1 Rundschlinge, 1 Kette, 2 Schäkel)

Änderungen HLF 3
  • mind. 6 Sitzplätze (Staffelbesatzung)
  • Meldermappe statt Meldertasche
  • Feuerwehrauffanggurtset (2 x Basis1 und 1 x Basis 2) 
  • Handschuhe für den technischen Einsatz gem. Festlegung NÖ LFV
  • Anschlagmittel ergänzt (2 Rundschlingen, 1 Kette, 6 Schäkel)

Änderungen VRF 
  • Löschanlage nur mehr optional (max 500 l)
  • Fahrzeugfunkgerät nicht mehr zwingend erforderlich
  • mind. 3 Sitzplätze (Staffelbesatzung)
  • Meldermappe statt Meldertasche
  • Atemschutzgeräte nur mehr bei Bedarf
  • Feuerwehrauffanggurtset (Basis 1) 
  • Handschuhe für den technischen Einsatz gem. Festlegung NÖ LFV
  • Stromerzeuger tragbar, max 14 kVA
  • hydraulischer Rettungssatz mit Aggregat, Spreizer und Schere und ev. Schnellangriffseinrichtung


Aus der Arbeitsgruppe Feuerwehrausrüstungsverordnung / Überregionale FAV
Das Ziel lautet, den Bestand an Sonderfahrzeugen zu erhalten und die künftige Finanzierung zu sichern. 
Betroffene Fahrzeugtypen:
  • Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter, Teleskopmastbühne)
  • Großtanklöschfahrzeuge (HLF 4 HLF 4U)
  • Wechselladerfahrzeuge
  • Schadstofffahrzeuge
  • Einsatzleitfahrzeuge

Hubrettungsfahrzeuge:
  • 60 Stk aus div. Aktionen un in der "alten" MAV vorgesehen
  • Förderung künftig 250.000 €
  • zusätzliche Standorte über Antrag an den Vergabeausschuss

HLF 4
  • je Bezirk 1 HLF 4
  • Förderung 80.000 €
  • max 1 zusätzliches HLF 4 je Bezirk über Antrag an den Vergabeausschuss

WLF
  • dzt. 64 - lt. FAV nur 58 Stk.
  • 28 Gemeinden (T3) derzeit ohne WLF
  • Aktion über BBG mit erhöhter Förderung 60% Land/40% Gemeinde - 19 Stk.
  • Förderung künftig 30%, max. 100.000 €

Schadstofffahrzeug
  • 1 pro Bezirk
  • Wahlweise Fahrzeug oder WLA
  • bei WLA 100% Förderung ohne Fahrzeug

ELF
  • 1 pro Bezirk
  • Förderung 20.000 €
  • 1 weiteres über Antrag an den Vergabeausschuss