BFKdo Zwettl
15.08.2013 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Verwaltung

Waldbrandkostenverrechnung

Zur Vorgangsweise bei der Kostenverrechnung hat das NÖ LFKDO am 14.8.2013 die Bezirke informiert

Aus dem Mail des Bürodirektors Martin Boyer:
In den letzten Tagen war das Bundesland Niederösterreich aufgrund der extremen Trockenheit von zahlreichen Waldbränden betroffen, welche durch den Einsatz der Feuerwehren erfolgreich bekämpft werden konnten. In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Problemen bei der Verrechnung der Waldbrandkosten gekommen.
 
 Um eine einheitliche Vorgangsweise der Verrechnungen der Kosten durch die Feuerwehren in Niederösterreich gewährleisten zu können wird ersucht, dass folgende Punkte  eingehalten bzw. aufgenommen werden:
 
 1. Die Kostenrechnung ist mit der Anschrift  - An das Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten  -  zu versehen.

 2. Folgender Satz sollte zu Beginn der Kostenaufstellung eingefügt werden - "Gemäß gesetzlicher Regelung nach dem Forstausführungsgesetz und nach der derzeit geltenden Tarifordnung des NÖ LFV wird nachfolgende  Kostenaufstellung von der FF (BTF)   xxY  nach erfolgter Hilfeleistung beim Waldbrandeinsatz zur Bezahlung fristgerecht vorgelegt:"

 3. Die genaue Örtlichkeit, Gemeindegebiet, Waldgrundeigentümer mit Datum und Uhrzeit von - bis, sowie die genauen Tätigkeiten mit Geländebeschreibung (Schwierigkeiten/Umstände), Baumbewuchs mit ca. Ausmaß der  Waldbrandbekämpfungsfläche sollten kurz beschrieben werden.

 4. Jede eingesetzte Feuerwehr - nicht nur die einsatzleitende Feuerwehr - sollte seine eingesetzten Mannschaften, Gerätschaften / Fahrzeuge / Verbrauchsmaterial / Geräteschäden usw. selbst verrechnen und im Wege der Bezirkshauptmannschaft vorlegen. ( Übernahmebestätigung auf der Kopie/Konzept von der Bezirkshauptmannschaft verlangen !)

 5. Bei Anfall von Verdienstentgängen sind Bestätigungen des Arbeitsgebers (welcher Betrag in Abzug vom Gehalt gebracht wird) der Kostenverrechnung beizulegen.

 6. Also KEINE SAMMELRECHNUNGEN vorlegen, diese werden nicht mehr von den Behörden bearbeitet !!!

 7. Die Kostenverrechnung auf Briefpapier (Briefkopf) der eingesetzten Feuerwehr bringen.

 8. Die Kostenverrechnung ist  vom jeweiligen Feuerwehrkommandanten mit  "Sachlich und rechnerisch richtig" zu unterfertigen, sowie mit Dienstsiegel, Ort und Datum zu versehen.

 9. Die Kostenverrechnung ist unbedingt auch vom jeweiligen Bürgermeister der einreichenden Feuerwehr zu unterfertigen und mit Amtssiegel zu versehen.

 10. Die Einhaltung der Vorlagefrist von 6 Monaten ist unbedingt einzuhalten.
 
Für eventuelle Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des NÖ Landesfeuerwehrkommandos gerne zur Verfügung.

 

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