BFKdo Zwettl
25.12.2012 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Fahrzeug u. Geräte

Änderungen bei Führerscheinen ab 2013

AB 19.1.2013 tritt eine Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft

Aus einer Information von www.help.gv.at:

Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen


Ab 19. Jänner 2013
Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A (Motorrad) oder B (PKW) sind 15 Jahre gültig. Auch Führerscheine der Klassen AM, A1, A2 und BE sind künftig auf 15 Jahre befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt. Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
Wird vergessen, den abgelaufenen Führerschein zu verlängern, führt dies nicht zu einem Verlust der Lenkberechtigung und des Versicherungsschutzes. Es droht nur eine Verwaltungsstrafe von mindestens 20 Euro.
Vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A oder B bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist. Spätestens bis zum 19. Jänner 2033 müssen solche Führerscheine gegen befristete Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.

Neue Anhängerbestimmungen


Ab 19. Jänner 2013
Folgende neue Klasse wird eingeführt:
  • Klasse BE
    Mit der Klasse BE dürfen künftig nur mehr Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg gezogen werden.

Außerdem wird die Regelung bezüglich des Ziehens von Anhängern mit einem Führerschein der Klasse B erweitert. Künftig dürfen damit folgende Anhänger gezogen werden: 
  • Leichte Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht von max. 750 kg)
  • Schwere Anhänger, sofern das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Schwere Anhänger bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500, aber max. 4.250 kg, sofern davor eine Ausbildung (keine Prüfung) im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolviert wurde

Weitere Informationen über Änderungen 2013 über den Link https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060748.html

Unverändert sind die Bestimmungen über den Feuerwehrführerschein und die 5,5-Tonnen-Fahrberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge.

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