BFKdo Zwettl
23.12.2012 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Fahrzeug u. Geräte

Gerichtsentscheidung zu Einsatzfahrt

Folgetonhorn im Kreuzungsbereich?

Auf der Seite http://www.notfallmedizinrecht.at wird über ein aktuelles Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 11.10.2012 berichtet:
Im Kreuzungsbereich kam es zu einer Kollision eines Rettungs-Einsatzfahrzeuges mit einem privaten Fahrzeug. Im durchgeführten Schadenersatzprozess hatte das Gericht die Aufgabe, den Schadensverursacher zu eruieren und ein Urteil zu sprechen. Die Rettungsorganisation musste den Schaden des Unfallgegners zu 100% decken, da es dem Unfallgegner nicht möglich war, Kenntnis vom herannahenden Einsatzfahrzeug zu erlangen. “Das Blaulicht des Einsatzfahrzeuges sei nicht gut sichtbar gewesen, sodass es vom Einsatzlenker fahrlässig gewesen sei, in die Kreuzung einzufahren, ohne das Folgetonhorn einzuschalten”, so ein Auszug aus dem Urteil. Glück im Unglück: Es entstand nur ein Sachschaden.
"Aus juristischer Sicht kann man aufgrund dieses Urteils daher nur dringend raten, bei unübersichtlichen Verkehrslagen und/oder schlechter Sicht möglichst früh das Folgetonhorn einzuschalten.", so der Autor des Berichts.
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