Wie jedes Jahr trafen sich am 1.12.2012 wieder die Leiter des Verwaltungsdienstes sowie deren Stellvertreter der einzelnen Bezirke und Abschnitte in Tulln zu einem Fortbildungstag.Eröffnet wurde das Programm von Vizepräsident und LBDSTV Armin Blutsch.Zu Beginn stand ein Vortrag durch Generaldirektor Dr. Peter Harold von der HYPO NÖ Gruppe Bank AG über die Auswirkung der Finanzkrise auf den Kapitalmarkt auf dem Programm, bei dem dieser die Hintergründe beleuchtete.
Einsatzverrechnung
ABI Johann Rudolf Schönbäck widmete sich wieder der
Einsatzverrechnung, besonders im Hinblick auf die Neuregelungen betreffend Waldbrände.Er ersuchte insbesondere um Beachtung der Bestimmungen der Tarifordnung, z.B.:
- Nach Artikel III der Tarifordnung ist KEIN Kostenersatz zu verrechnen für Einsatzleistungen, die durch Verpflichtung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen erbracht werden:
- Brandeinsätze (ausgenommen Waldbrände)
- Elementarereignisse
- Einsätze zur Menschen- und Tierrettung
- Für Waldbrände erlaubt § 17 a des NÖ Fortausführungsgesetzes einen Kostenersatz für die Beförderung der Feuerwehrmannschaft zum und vom Brandplatz, für die am Brandplatz verbrauchten Betriebsstoff- und Löschmittel, Schäden an Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen sowie die Kosten gemäß § 33a NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG)
Betreffend Details zum
Kostenersatz nach Waldbrandbekämpfung und Waldbrandmeldung siehe den Bericht
http://www.bfk.zwettl.at/aktuelles/artikel/kostenersatz-nach-waldbrandbekaempfung-waldbrandmeldung/f18892f8c7b4ad0e8c057423c6b1f435/ und die dort angeführten Links. Wichtig ist, dass die Anträge binnen 8 Wochen nach Ende des Waldbrandes einzubringen sind (keine Verlängerung möglich).
FDISK
BR Peter Zach widmete sich
FDISK und besprach neben den aktuellen Statistikzahlen auch einige Punkte, die aus Anfragen stammten. Siehe hierzu den Bericht über die EDV-Sachbearbeiter-Fortbildung im November 2012:
http://www.bfk.zwettl.at/sachgebiete/edv/fdisk/edv-fortbildung-2012/.
Löschtechniken
HBI Gramer von der NÖ LFWS gab einen Überblick über die
Löschtechniken und deren Vor- und Nachteile
- Normaldrucklöschtechnik
- Löschwasserförderung durch Feuerlöschpumpen (Tragkraftspritzen, Einbaupumpen)
- Ausgangsdrücke am Strahlrohr bzw. Werfer: 4 – 10 bar
- Zumischung von Löschschaum und Netzmittel möglich
- Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
- Vorteile:
- Einsatz verschiedener Armaturen und Dimensionen möglich
- Für große Brandlasten
- Innenangriff möglich
- Wurfweiten
- Nachteile:
- Lange Rüstzeiten (z.B. Entwicklungsphase bei nicht wasserführenden Fzg.)
- Hochdrucklöschtechnik
- Löschwasserförderung durch Hochdruckpumpen (Einbaupumpen)
- Ausgangsdruck am Strahlrohr: 30 – 40 bar
- Zumischung von Löschschaum möglich
- Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
- Vorteile:
- Bessere Wärmebindung durch feinere Wassertropfen
- Schnelle Einsatzbereitschaft
- Innenangriff möglich
- Nachteile
- Schlauchhaspel mühsam verlängerbar
- Geringe Literleistung und Wurfweite
- Höchstdrucklöschtechnik
- Löschwasserförderung mittels Höchstdruckpumpe (100 – 250 bar)
- Feinste Vernebelung des Löschwassers ? Vervielfachung der Wasseroberfläche
- Zusätzlicher Stickeffekt durch Wasserdampfbildung
- Zumischung von Löschschaum und Netzmittel möglich
- Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
- Vorteile:
- Hohe Wärmebindung durch feine Wassertropfen
- Minimaler Wasserverbrauch (25 – 40 l/min.)
- Sehr schnelle Einsatzbereitschaft
- Kompakte Bauweise
- Geringes Schlauchgewicht
- Nachteile
- Extreme Wasserdampfbildung (Innenangriff)
- Zu geringe Literleistung (Rauchgasdurchzündung)
- Wurfweite max. 10 m
- Impulslöschtechnik
- Patentiertes Löschsystem
- Wasser wird mittels Pistole oder Kanone und Druckluft auf das Brandgut geschossen (ca. 25 bar)
- Feinste Vernebelung des Löschwassers - Vervielfachung der Wasseroberfläche
- Durch hohen, impulsiven Druck werden Kleinstbrände „ausgeblasen“ (vgl. mit Kerze)
- Vorteile:
- Schnelle Einsatzbereitschaft
- M inimalster Wasserverbrauch
- Nachteile:
- Gefährdung von Menschen und Tieren durch schnelles Wasser (ca. 400 km/h) - Brände von Personen
- Ausbildungsaufwand
- Ke ine Schlauchverlängerung möglich
- CAFS (Druckluftschaum)
- Verschäumung in der Mischkammer durch Druckluft (Kompressor, Druckluftflasche) - aktive Verschäumung
- Fertigung des Wasser – Schaummittelgemisches mittels Injektor oder Druckzumischsysteme
- Förderung des Löschmittels durch die FLP
- Druckluft in der Mischkammer gibt dem Löschmittelstrom zusätzlich Energie
- Vorteile:
- Einsatz von verschiedenen C – Rohren möglich
- Nachteile:
- Einsatz von einwandfreien, dichten Schläuchen erforderlich (hohe Kompression von Luft)
- Erhöhte Gefahr von Schlauchplatzern
- S chlechtere Kühlung der Schlauchleitungen
- Polylöschtechnik (Poly CAFS)
- Verschäumung in der Mischkammer durch Druckluft (Druckluftflasche) - aktive Verschäumung
- Fertiges Wasser – Schaummittelgemisch - keine Zumischung erforderlich
- Förderung des Löschmittels durch Druckluft
- Druckluft in die Mischkammer gibt dem Löschmittelstrom zusätzlich Energie
- Vorteile:
- Hohe Mobilität
- Kompakte Einheit
- Sehr schnelle Einsatzbereitschaft
- Nachteile:
- Nur für geringe Brandlasten
- Keine Schlauchverlängerung möglich
Feuerwehrausrüstungsverordnung
LFR Josef Huber referierte über die neuen Fahrzeugkonzepte in Zusammenhang mit der Feuerwehrausrüstungsverordnung.Trennung Ausrüstung auf
- gemeindebezogene Ausrüstung
- erweiterte Feuerwehrausrüstung
Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.)
- HLF 1 höchstzulässige Gesamtmasse 5,5 t
- HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t
- HLF 3 höchstzulässige Gesamtmasse 18 t
Er wies besonders auf die Reihenfolge bei der Abwicklung von Ankäufen hin:
- Förderung Fahrzeuge - Ablauf
- Antrag mit Richtangebot und Kostenaufschlüsselung
- Förderungszusage
- Ausschreibung und Bestbieterermittlung
- Prüfung durch NÖ LFV
- Bestellzusage (neu)
- Bestellung
- Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ
- Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV
- Förderungsauszahlung
- Förderung Geräte - Ablauf
- Anhang zur Förderungsrichtlinie
- Nicht mehr bestimmte Gerätetypen
- neu – technische Mindestanforderungen
- Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht
- Antrag mit Richtangebot
- Förderungszusage
- Bestellung
- Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung
- Förderungsauszahlung
- Förderung - Nutzungsdauer
- Fahrzeuge 25 Jahre, ausgenommen MTF 15 Jahre
- Tragkraftspritze 25 Jahre
- Hydraulisches Rettungsgerät 15 Jahre
- Unterwasserpumpe 25 Jahre
- Schmutzwasserpumpe 25 Jahre
- Notstrom aggregat 14 kVA 25 Jahre
Im Anschluss daran hatten die Teilnehmer die Möglichkeit die neuesten Protypen in der Landesfeuerwehrschule zu besichtigen:
Die Baurichtlinien werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2013 entsprechend den bisherigen Erfahrungen mit den Prototypen angepasst werden. Bemerkt wurde v. LFR Huber, dass die Ladebordwand bei den HLF 1 und HLF 2 keinesfalls verpflichtend ist, sonder auch andere Lösungen möglich sind.
Lehrgänge in der LFWS
ABI Markus Bauer wies auf die Änderungen in den Kursvoraussetzungen etc. hin.Betreffend Änderungen bei Kursvoraussetzungen und Auslaufen von Übergangsbestimmungen siehe den gesonderten Bericht unter
http://www.bfk.zwettl.at/aktuelles/artikel/aenderungen-fuer-die-kursanmeldung/42fb689b9140ad142c6931bd6fa9439a/. Er ersuchte die Lehrgangsveranstalter bei allen Außen-Modulen der LFWS mit Modulleiter, dass die Kurse für das ganze Land freigechaltet werden sollen (bitte im Feld "Anmeldung erlaubt für" den Wert "99" eintragen). Damit soll dem Wunsch der NÖ LFWS entsprochen werden, dass beispielsweise Mitglieder auch an ihrem weiter entfernten Arbeitsort einen Kurs besuchen können.Ab 2013 werden keine Kurse mehr in den Papierpass eingetragen (auch nicht nachgetragen). Damit werden für die Außenlehrgänge auch keine Pass-Etiketten mehr ausgeliefert.
Disziplinarverfahren
FJUR Gindl beschäftigte sich mit dem geänderten Disziplinarverfahren, das in § 24 der Dienstordnung und im Anhang A zu dieser geregelt wurden. Hier darf auf die Ausführungen auf der HP des NÖ LFV verwiesen werden:
www.noelfv.at unter Infoservice/rechtliche Bestimmungen zu finden.
Sonstiges
VPRÄS Blutsch wies noch auf einige Punkte hin, wie:
Mit einem Vortrag vom VPRÄS BD Ing. Franz Humer, MSc, FF Wels über Möglichkeiten zur Mitgliederwerbung rundete Blutsch das volle Tagesprogramm ab. Die FF Wels hat mit einer Werbeaktion 18 neue Mitglieder für den Aktivstand und 16 neue Mitglieder der Jugendgruppe gefunden.