BFKdo Zwettl
04.12.2012 | Franz Bretterbauer | Berichte Verwaltung Ausbildung Fahrzeug u. Geräte

Verwalterfortbildung in der NÖ LFWS

Ein umfangreiches Programm gab es für die Leiter des Verwaltungsdienstes bei Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommanden

Wie jedes Jahr trafen sich am 1.12.2012 wieder die Leiter des Verwaltungsdienstes sowie deren Stellvertreter der einzelnen Bezirke und Abschnitte in Tulln zu einem Fortbildungstag.
Eröffnet wurde das Programm von Vizepräsident und LBDSTV Armin Blutsch.
Zu Beginn stand ein Vortrag durch Generaldirektor Dr. Peter Harold von der HYPO NÖ Gruppe Bank AG über die Auswirkung der Finanzkrise auf den Kapitalmarkt auf dem Programm, bei dem dieser die Hintergründe beleuchtete.


Einsatzverrechnung 


ABI Johann Rudolf Schönbäck widmete sich wieder der Einsatzverrechnung, besonders im Hinblick auf die Neuregelungen betreffend Waldbrände.
Er ersuchte insbesondere um Beachtung der Bestimmungen der Tarifordnung, z.B.:
  • Nach Artikel III der Tarifordnung ist KEIN Kostenersatz zu verrechnen für Einsatzleistungen, die durch Verpflichtung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen erbracht werden:
    • Brandeinsätze (ausgenommen Waldbrände)
    • Elementarereignisse
    • Einsätze zur Menschen- und Tierrettung

  • Für Waldbrände erlaubt § 17 a des NÖ Fortausführungsgesetzes einen Kostenersatz für die Beförderung der Feuerwehrmannschaft zum und vom Brandplatz, für die am Brandplatz verbrauchten Betriebsstoff- und Löschmittel, Schäden an Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen sowie die Kosten gemäß § 33a NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG)

Betreffend Details zum Kostenersatz nach Waldbrandbekämpfung und Waldbrandmeldung siehe den Bericht http://www.bfk.zwettl.at/aktuelles/artikel/kostenersatz-nach-waldbrandbekaempfung-waldbrandmeldung/f18892f8c7b4ad0e8c057423c6b1f435/ und die dort angeführten Links. Wichtig ist, dass die Anträge binnen 8 Wochen nach Ende des Waldbrandes einzubringen sind (keine Verlängerung möglich).


FDISK 


BR Peter Zach widmete sich FDISK und besprach neben den aktuellen Statistikzahlen auch einige Punkte, die aus Anfragen stammten. Siehe hierzu den Bericht über die EDV-Sachbearbeiter-Fortbildung im November 2012: http://www.bfk.zwettl.at/sachgebiete/edv/fdisk/edv-fortbildung-2012/


Löschtechniken 


HBI Gramer von der NÖ LFWS gab einen Überblick über die Löschtechniken und deren Vor- und Nachteile
  • Normaldrucklöschtechnik
    • Löschwasserförderung durch Feuerlöschpumpen (Tragkraftspritzen, Einbaupumpen)
    • Ausgangsdrücke am Strahlrohr bzw. Werfer: 4 – 10 bar
    • Zumischung von Löschschaum und Netzmittel möglich
    • Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
    • Vorteile:
      • Einsatz verschiedener Armaturen und Dimensionen möglich
      • Für große Brandlasten
      • Innenangriff möglich
      • Wurfweiten
    • Nachteile:
      • Lange Rüstzeiten (z.B. Entwicklungsphase bei nicht wasserführenden Fzg.)
        • Personalintensiv
        • Wasserschaden

    • Hochdrucklöschtechnik
      • Löschwasserförderung durch Hochdruckpumpen (Einbaupumpen)
      • Ausgangsdruck am Strahlrohr: 30 – 40 bar
      • Zumischung von Löschschaum möglich
      • Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
      • Vorteile:
        • Bessere Wärmebindung durch feinere Wassertropfen
        • Schnelle Einsatzbereitschaft
        • Innenangriff möglich
      • Nachteile
        • Schlauchhaspel mühsam verlängerbar
        • Geringe Literleistung und Wurfweite

      • Höchstdrucklöschtechnik
        • Löschwasserförderung mittels Höchstdruckpumpe (100 – 250 bar)
        • Feinste Vernebelung des Löschwassers ? Vervielfachung der Wasseroberfläche
        • Zusätzlicher Stickeffekt durch Wasserdampfbildung
        • Zumischung von Löschschaum und Netzmittel möglich
        • Einsatz bei Brandklasse A, bedingt Brandklasse B
        • Vorteile:
          • Hohe Wärmebindung durch feine Wassertropfen
          • Minimaler Wasserverbrauch (25 – 40 l/min.)
          • Sehr schnelle Einsatzbereitschaft
          • Kompakte Bauweise
          • Geringes Schlauchgewicht
        • Nachteile
          • Extreme Wasserdampfbildung (Innenangriff)
          • Zu geringe Literleistung (Rauchgasdurchzündung)
          • Wurfweite max. 10 m

        • Impulslöschtechnik
          • Patentiertes Löschsystem
          • Wasser wird mittels Pistole oder Kanone und Druckluft auf das Brandgut geschossen (ca. 25 bar)
            • Feinste Vernebelung des Löschwassers - Vervielfachung der Wasseroberfläche
            • Durch hohen, impulsiven Druck werden Kleinstbrände „ausgeblasen“ (vgl. mit Kerze)
            • Vorteile:
              • Hohe Mobilität
                • Schnelle Einsatzbereitschaft
                • Minimalster Wasserverbrauch
              • Nachteile:
                • Gefährdung von Menschen und Tieren durch schnelles Wasser (ca. 400 km/h) - Brände von Personen
                • Ausbildungsaufwand
                  • Keine Schlauchverlängerung möglich

              • CAFS (Druckluftschaum)
                • Verschäumung in der Mischkammer durch Druckluft (Kompressor, Druckluftflasche) - aktive Verschäumung
                  • Fertigung des Wasser – Schaummittelgemisches mittels Injektor oder Druckzumischsysteme
                  • Förderung des Löschmittels durch die FLP
                  • Druckluft in der Mischkammer gibt dem Löschmittelstrom zusätzlich Energie
                  • Vorteile:
                    • Hohe Wurfweiten
                      • Leichte Schlauchleitung
                      • Einsatz von verschiedenen C – Rohren möglich
                      • Sehr haftfähiger Schaum
                    • Nachteile:
                      • Einsatz von einwandfreien, dichten Schläuchen erforderlich (hohe Kompression von Luft)
                        • Erhöhte Gefahr von Schlauchplatzern
                        • Schlechtere Kühlung der Schlauchleitungen

                    • Polylöschtechnik (Poly CAFS)
                      • Verschäumung in der Mischkammer durch Druckluft (Druckluftflasche) - aktive Verschäumung
                      • Fertiges Wasser – Schaummittelgemisch - keine Zumischung erforderlich
                      • Förderung des Löschmittels durch Druckluft
                      • Druckluft in die Mischkammer gibt dem Löschmittelstrom zusätzlich Energie
                      • Vorteile:
                        • Hohe Mobilität
                        • Kompakte Einheit
                        • Sehr schnelle Einsatzbereitschaft
                    • Nachteile:
                      • Nur für geringe Brandlasten
                      • Keine Schlauchverlängerung möglich

                     


                    Feuerwehrausrüstungsverordnung


                    LFR Josef Huber referierte über die neuen Fahrzeugkonzepte in Zusammenhang mit der Feuerwehrausrüstungsverordnung.
                    Trennung Ausrüstung auf
                    • gemeindebezogene Ausrüstung
                    • erweiterte Feuerwehrausrüstung

                    Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.)
                    • HLF 1 höchstzulässige Gesamtmasse 5,5 t
                    • HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t
                    • HLF 3 höchstzulässige Gesamtmasse 18 t

                    Er wies besonders auf die Reihenfolge bei der Abwicklung von Ankäufen hin:
                    • Förderung Fahrzeuge - Ablauf
                      • Antrag mit Richtangebot und Kostenaufschlüsselung
                      • Förderungszusage
                      • Ausschreibung und Bestbieterermittlung
                      • Prüfung durch NÖ LFV
                      • Bestellzusage (neu)
                      • Bestellung
                      • Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ
                      • Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV
                      • Förderungsauszahlung

                    • Förderung Geräte - Ablauf
                      • Anhang zur Förderungsrichtlinie
                      • Nicht mehr bestimmte Gerätetypen
                      • neu – technische Mindestanforderungen
                      • Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht
                      • Antrag mit Richtangebot
                      • Förderungszusage
                      • Bestellung
                      • Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung
                      • Förderungsauszahlung

                      • Förderung - Nutzungsdauer
                        • Fahrzeuge 25 Jahre, ausgenommen MTF 15 Jahre
                          • Atemschutzgerät 18 Jahre
                          • Belüftungsgerät 25 Jahre
                          • Wasserwerfer 25 Jahre
                          • Tragkraftspritze 25 Jahre
                          • Hydraulisches Rettungsgerät 15 Jahre
                          • Unterwasserpumpe 25 Jahre
                          • Schmutzwasserpumpe 25 Jahre
                          • Seilwinde 25 Jahre
                          • Notstromaggregat 14 kVA 25 Jahre

                        Im Anschluss daran hatten die Teilnehmer die Möglichkeit die neuesten Protypen in der Landesfeuerwehrschule zu besichtigen:

                        Die Baurichtlinien werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2013 entsprechend den bisherigen Erfahrungen mit den Prototypen angepasst werden. Bemerkt wurde v. LFR Huber, dass die Ladebordwand bei den HLF 1 und HLF 2 keinesfalls verpflichtend ist, sonder auch andere Lösungen möglich sind.

                        Lehrgänge in der LFWS


                        ABI Markus Bauer wies auf die Änderungen in den Kursvoraussetzungen etc. hin.
                        Betreffend Änderungen bei Kursvoraussetzungen und Auslaufen von Übergangsbestimmungen siehe den gesonderten Bericht unter http://www.bfk.zwettl.at/aktuelles/artikel/aenderungen-fuer-die-kursanmeldung/42fb689b9140ad142c6931bd6fa9439a/
                        Er ersuchte die Lehrgangsveranstalter bei allen Außen-Modulen der LFWS mit Modulleiter, dass die Kurse für das ganze Land freigechaltet werden sollen (bitte im Feld "Anmeldung erlaubt für" den Wert "99" eintragen). Damit soll dem Wunsch der NÖ LFWS entsprochen werden, dass beispielsweise Mitglieder auch an ihrem weiter entfernten Arbeitsort einen Kurs besuchen können.
                        Ab 2013 werden keine Kurse mehr in den Papierpass eingetragen (auch nicht nachgetragen). Damit werden für die Außenlehrgänge auch keine Pass-Etiketten mehr ausgeliefert.

                        Disziplinarverfahren


                        FJUR Gindl beschäftigte sich mit dem geänderten Disziplinarverfahren, das in § 24 der Dienstordnung und im Anhang A zu dieser geregelt wurden. Hier darf auf die Ausführungen auf der HP des NÖ LFV verwiesen werden: www.noelfv.at unter Infoservice/rechtliche Bestimmungen zu finden. 

                        Sonstiges


                        VPRÄS Blutsch wies noch auf einige Punkte hin, wie:
                        • PC-Förderung für Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommanden unverändert mit 200,-/Jahr, max 1.000,- (gilt nicht für Drucker, Taschen,Software...)

                        • Änderung der Dienstanweisung 1.5.3 - http://www.bfk.zwettl.at/aktuelles/artikel/neue-dienstanweisungen/7f477bb1663127684ec25a64c95c8dee/ 

                        • Auszeichnungen:
                          • Volldekoration (Große Ordensspange) nur bei besonderen Anlässen und auf Anweisung
                          • Mischen der Volldekoration und kleinen Ordensspange nicht möglich, ausgenommen
                            • am Tag der Verleihung
                            • Steckdekoration

                        Mit einem Vortrag vom VPRÄS BD Ing. Franz Humer, MSc, FF Wels über Möglichkeiten zur Mitgliederwerbung rundete Blutsch das volle Tagesprogramm ab. Die FF Wels hat mit einer Werbeaktion 18 neue Mitglieder für den Aktivstand und 16 neue Mitglieder der Jugendgruppe gefunden.

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