BFKdo Zwettl
02.12.2012 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Ausbildung

Änderungen für die Kursanmeldung

Mit 1.1.2013 ändern sich einige Kursvoraussetzungen und Übergangsregelungen
Mit 1. Jänner 2013 wird "Abschluss Grundlagen Führen" Voraussetzung für RE20, FÜ10 bzw. FÜ90, damit gültig für alle Anmeldungen ab 3. Dezember 2012!Weitere Informationen zu Änderungen in der DA 5.1.1 die ab der Modulanmeldung am 3. Dezember 2012 gültig sind:Ab 1. Jänner 2013 wird die Übergangsbestimmung - die ehemaligen Module Grundlehrgang/Truppführer in Verbindung mit dem Modul Atemschutzgeräteträger ersetzen das Modul Abschluss Grundlagen Führung - außer Kraft gesetzt.Das heißt unter anderem auch, dass Teilnehmer an den Modulen "Rechtliche und organisatorische Grundlagen für den Einsatz" (RE20) bzw. in weiterer Folge auch am Modul "Führungsstufe 1" (FÜ10), ab 1. Jänner 2013 im Vorfeld auch das Modul "Abschluss Grundlagen Führung" erfolgreich abgeschlossen haben müssen.Siehe Brandaus 9/2012 Seite 38 und 39
  • Feuerwehrpasseintragungen: Die Eintragung von Ausbildungen und Modulen in den Papier-Feuerwehrpässe erfolgt ab 1. Jänner 2013 nicht mehr. Es erfolgt auch kein weiterer Nachtrag. Die Daten sind in FDISK für die vom Feuerwehrkommandant berechtigten Feuerwehrmitglieder einsehbar und werden dort aktuell gehalten.
  • Zwei Übergangsbestimmungen der DA 5.1.1 Module und Ersatzausbildungen Voraussetzungen werden mit 1. Jänner 2013 aufgehoben bzw. wurden einige Änderungen bei den Voraussetzungen angepasst, aus diesem Grund sind folgende Punkte besonders zu beachten:
1. Um in die Führungsausbildung (RE20, FÜ10, FÜ90, …) einsteigen zu können, ist die positive Absolvierung des Moduls ASMGFÜ erforderlich.
Voraussetzung für das Modul „Abschluss Grundlagen Führung“ (ASMGFÜ) gem. DA 5.1.1
  • Grundlagen Führung (GFÜ)
oder
  • Grundlehrgang (GLG) bzw. Truppführer (TRF)
  • Atemschutzgeräteträger (AT)
  • Funkgrundausbildung
Als Auffrischung/Vorbereitung können auch Module, die im gültigen Ablauf vorgesehen sind, besucht werden (GFÜ, …)
 
2. Für den Einstieg in die Führungsstufe 2 (FÜ20) müssen Absolventen des ehemaligen Gruppenkommandantenlehrgangs (GKL) das Abschlussmodul Führungsstufe 1 (ASM10) positiv absolvieren.
Voraussetzung für das Modul „Abschluss Führungsstufe 1“ (ASM10) gem. DA 5.1.1 
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Führungsstufe 1 (FÜ10)
  • Ausbildungsgrundsätze (AU11)
  • Gestaltung von Einsatzübungen (AU12)
  • Verhalten vor der Einheit (FÜ90)
oder
  • Gruppenkommandantenlehrgang (GKL)
Auch hier können als Auffrischung/Vorbereitung die Module, die aktuell vorausgesetzt sind, besucht werden. (RE10, RE20, FÜ10, FÜ90, AU11, AU12, …)
3. Für das Modul „Verwaltungsdienst“ (VW) ist nunmehr das Modul „Rechtliche und organisatorische Grundlagen“ (RE10) als Voraussetzung definiert. Für die Funktion des Stellvertreters und des Gehilfen des Leiter des Verwaltungsdienstes sind diese beiden Module ausreichend.
Der Leiter des Verwaltungsdienstes (als Mitglied des Feuerwehrkommandos) einer Feuerwehr benötigt auch weiterhin das Modul „Recht und Organisation für das Feuerwehrkommando“ (RE30).
4. Für das Modul „Wärmebildkamera“ (BD80) wurden die Voraussetzungen wie folgt angepasst:
Voraussetzung für das Modul „Wärmebildkamera“ (BD80) gem. DA 5.1.1 
  • Atemschutzgeräteträger (AT)
  • Abschluss Grundlagen Führung (ASMGFÜ)
  • Atemschutztauglichkeit
Quelle: Newsletter in FDISK, LdV-Fortbildung 1.12.2012Im Folgenden die Links zu den geänderten Dienstanweisungen 1.5.18 und 5.1.1.

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