BFKdo Zwettl
01.01.2012 | Franz Bretterbauer | Mitteilungen Verwaltung

Spenden an Feuerwehren ab 2012 steuerlich absetzbar

  • Es sind Spenden begünstigt, die ab dem 1. Jänner 2012 gegeben werden (maßgeblich Valutatag). 
  • Es sind nur Spenden an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände begünstigt. 
  • Nicht begünstigt sind Spenden an Betriebsfeuerwehren (auch wenn freiwillig) und Berufsfeuerwehren. 
    Ebenso nicht begünstigt sind Spenden an nahestehende Vereine (Kameradschaftsvereine, Museumsverein u.Ä). 

  • Unterabschnittskommandanten, Abschnittsfeuerwehrkommanden oder Bezirksfeuerwehrkommanden sind Teile (Untergliederungen) des Landesfeuerwehrverbandes und demnach ebenfalls spendenbegünstigte Empfänger. 

  • Der Spender kann während eines Kalenderjahres bis zu 10% seines Einkommens des Vorjahres (Netto nach Abzug Sozialversicherung, sonstiger Werbungskosten und Sonderausgaben, aber vor Abzug von Lohn- und Einkommensteuer) steuerbegünstigt spenden. In diese 10% sind jedoch alle Spenden an spendenbegünstigte Organisationen zusammen zu rechnen. 

  • Dem Spender ist eine Spendenquittung auszustellen, welche dieser auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen hat. 
    Die Spendenquittung muss jedenfalls aufweisen: 

    • Name (Vor- und Zuname oder firmenmäßige Bezeichnung) des Spenders 

    • Anschrift des Spenders 

    • Name des Spendenempfängers 

    • Höhe der Spende 

    • Datum des Spendeneingangs 

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