BFKdo Zwettl
23.12.2011 | Franz Bretterbauer | Berichte

Einigung über die Feuerwehrausrüstung

Gemeinde Zwettl: Am 20. Dez. 2011 waren die Vertreter der Gemeinde, der Feuerwehren und des Abschnittsfeuerwehrkommandos eingeladen...

Gemeinde Zwettl - Die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung vom Juli 2011 schreibt vor, dass sich die Gemeinden mit ihren Feuerwehren darüber verständigen, wo künftig die notwendigen Fahrzeuge und Geräte stationiert werden sollen. Dazu ist jeweils für 5 Jahre eine Risikoanalyse durchzuführen und ein Stationierungskonzept aufzustellen.
Am 20. Dez. 2011 waren daher die Vertreter der Gemeinde Zwettl, der Feuerwehren und des Abschnittsfeuerwehrkommandos eingeladen, darüber zu beraten. Bürgermeister Herbert Prinz konnte dazu neben den Kommandanten auch den Abg. z. NÖ Landtag und Feuerwehrstadtrat Franz Mold begrüßen. Sein Sachbearbeiter Herbert Gruber präsentierte die bisherigen Prototypen des HLF 1 und die vorgenommene Risikoanalyse.
Lt. Verordnung sind dabei unter anderem die Einsätze der letzten 5 Jahre, die Einwohnerzahl, Gebäude, Haushalte, Grundflächen, die Betriebe, besondere Risiken, die Länge und Art der Straßen etc. zu berücksichtigen. Demnach ergeben sich für Zwettl die Risikoklassen B8 für den Brandbereich (= 8. von 12 möglichen Stufen) bzw. die Klasse T3 (= die höchste Stufe) für technische Ausrüstung. Nach der Verordnung ergibt dies folgenden Bedarf an Fahrzeuge

     
  • 5 Hilfeleistungsfahrzeuge 2 (HLF 2 entspricht im Wesentlichen den bisherigen TLF 2000), 
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  • 5 Hilfeleistungsfahrzeuge 3 (HLF 3 entspricht den bish. TLF 4000)
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  • für die restlichen 16 Feuerwehren jeweils ein HLF 1 (entspricht den bish. KLF, LF etc.)
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  • mind. 1 Mannschaftstransportfahrzeug (grundsätzlich kann aber jede FF ein gefördertes MTF bekommen)
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  • 1 Versorgungsfahrzeug
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  • 3 Belüftungsgeräte
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  • 2 Wasserwerfer
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  • 2 Unterwasserpumpen 8-1
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  • 2 Unterwasserpumpen 15-1
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  • 1 Schmutzwasserpumpe
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  • 4 Notstromaggregate
      
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  • 1 Wechselladefahrzeug
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  • 1 Vorausrüstfahrzeug (VRF) mit hydr. Rettungsgerät
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  • 2 Seilwinden (1 x mind. 5 t, 1 x mind. 8 t Zugkraft)
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  • 2 Notstromaggregate mit Beleuchtungseinheit 
  • 2 zusätzliche hydr. Rettungsgeräte

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In ruhiger und sachlicher Diskussion wurden die geplanten Stationierungen besprochen und Einvernehmen darüber erzielt, wenn auch nicht alle Wünsche damit befriedigt werden können. Während bei den Tanklöschfahrzeugen (10 HLF 2 bis HLF3 statt bisher 9) und den MTF eine bessere Ausstattung durch die neue Verordnung erzielt wird, ist insbesondere im technischen Bereich die Anzahl der hydr. Rettungsgeräte, Stromerzeuger, Seilwinden und Unterwasserpumpen gegen dem Jetztstand reduziert worden. Hier scheint seitens vieler Kommandanten noch Verbesserungsbedarf gegeben, z.B. wäre eine Möglichkeit hierzu die Erweiterung im Sinne des § 5 der NÖ FAV, die jedoch nur bezirksweit möglich ist.
Text u. Fotos: Franz Bretterbauer

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