Waldbrandverordnung 2023 aufgehoben

Created by Franz Bretterbauer | |   Mitteilungen

Die ab 7.7.2023 gültige Waldbrandverordnung wurde am 7.11.2023 aufgehoben

Aufgehoben:

 

In den Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Siehe den nebenstehenden Verordnungstext.